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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4826
OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02 (https://dejure.org/2002,4826)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.2002 - 6 W 4/02 (https://dejure.org/2002,4826)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 2002 - 6 W 4/02 (https://dejure.org/2002,4826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 91
    Voraussetzungen für den Verdienst einer Pauschale gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pauschalvergütung des Anwalts; Vorlage zur Verdeutlichung und Untermauerung des Parteivortrags erforderlicher Kopien von Unterlagen in einem Rechtsstreit durch den Rechtsanwalt; Umfang der Kostenerstattung durch den Gegner; Notwendige Kosten zur zweckentsprechenden ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1002
  • MDR 2002, 664
  • GRUR-RR 2002, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00

    Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Das Landgericht hat in einem Patentverletzungsprozess den Antrag auf Festsetzung der Kosten für 271 Fotokopien in Höhe von DM 116, 30 (= EUR 59, 46) abgelehnt und sich dabei in Abkehr von der bisherigen Praxis der Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398) angeschlossen, wonach solche Kosten mit der Prozessgebühr abgegolten seien.

    Die von der Rechtspflegerin zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398 - dort unzutreffend dem OLG Karlsruhe zugeschrieben) gibt keinen Anlass von der im diesem Oberlandesgerichtsbezirk gefestigten Praxis abzuweichen.

  • OLG Karlsruhe, 03.03.1998 - 6 W 3/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Insbesondere in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes sind vollständige Kopien über die zugrundeliegenden tatsächlichen Vorgänge, insbesondere die Ausgestaltung der angegriffenen Ausführungsformen oder der Werbung, und vorangegangenen Entscheidungen im Erteilungs-, Einspruchs-, Löschungs oder Nichtigkeitsverfahren für eine sachgerechte richterliche Beurteilung unerlässlich (vgl. Senat OLGR Karlsruhe 1998, 304 = AnwBl 1998, 541 = JurBüro 1998, 596 = NJW-RR 1999, 437; OLG Düsseldorf MittdtschPatAnw 2001, 138).
  • OLG Stuttgart, 12.03.1998 - 8 W 74/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Datenbankrecherchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Insbesondere in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes sind vollständige Kopien über die zugrundeliegenden tatsächlichen Vorgänge, insbesondere die Ausgestaltung der angegriffenen Ausführungsformen oder der Werbung, und vorangegangenen Entscheidungen im Erteilungs-, Einspruchs-, Löschungs oder Nichtigkeitsverfahren für eine sachgerechte richterliche Beurteilung unerlässlich (vgl. Senat OLGR Karlsruhe 1998, 304 = AnwBl 1998, 541 = JurBüro 1998, 596 = NJW-RR 1999, 437; OLG Düsseldorf MittdtschPatAnw 2001, 138).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2000 - 13 W 87/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Der in Kostensachen des gewerblichen Rechtsschutzes zuständige 6. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe befindet sich mit dieser Rechtsansicht in Übereinstimmung zur Rechtssprechung der allgemeinen Kostensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. AnwBl 2000, 264; Justiz 2001, 102).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.1999 - 11 W 44/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
    Der in Kostensachen des gewerblichen Rechtsschutzes zuständige 6. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe befindet sich mit dieser Rechtsansicht in Übereinstimmung zur Rechtssprechung der allgemeinen Kostensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. AnwBl 2000, 264; Justiz 2001, 102).
  • OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02

    Zulässigkeit einer letztlich nur wegen der Kostenentscheidung eingelegten

    Ausgehend von einem Hauptsachestreitwert im ersten Rechtszug von 40.000 EUR (s. Beschluss in der Beschwerde 6 W 4/02 von heute) ist ein verminderter Streitwert von 10.000 EUR für das Berufungsverfahren angemessen, der jedoch über dem reinen Kosteninteresse der Beklagten liegt (s.o. Ausführungen zur Zulässigkeit).
  • FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04

    (Kostenerstattung: Anspruch auf Ersatz von Schreibauslagen für Abschriften und

    Dagegen vertreten eine Reihe von Gerichten eine gegenteilige, zumindest aber eine differenziertere Auffassung über die Erstattungspflichtig von Ablichtungen (u. a. die in Juris gespeicherten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 10. Juli 2001 -10 W 67/01-, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 2002, 116, des OLG Karlsruhe vom 4. März 2002 -6 W 4/02-, MDR 2002, 664, des OLG Koblenz vom 15. Juni 1998 -14 W 374- 98, Juristisches Büro - JurBüro - 1999, 300, und vom 6. März 2001 -14 W 109/01-, JurBüro 2001, 364).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9160
OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01 (https://dejure.org/2002,9160)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.01.2002 - 2 W 156/01 (https://dejure.org/2002,9160)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2002 - 2 W 156/01 (https://dejure.org/2002,9160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zwangsversteigerung: Voraussetzung für eine Verfahrenseinstellung bei Gefahr der Selbsttötung des Schuldners

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens über ein Wohngrundstück bei der Gefahr einer Selbsttötung; Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Gründe und akute Gefahr eines Suizids

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens über ein Wohngrundstück bei der Gefahr einer Selbsttötung; Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Gründe und akute Gefahr eines Suizids

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 664
  • MDR 2002, 664 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01
    Zu Recht geht das Landgericht unter Hinweis insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1979, 2607; 1991, 3207; 1994, 1272; 1998, 295) davon aus, daß die Gefahr einer Selbsttötung der Schuldnerin die einstweilige und in absoluten Ausnahmefällen sogar die unbefristete Einstellung der Zwangsvollstreckung gebieten kann.
  • BVerfG, 08.09.1997 - 1 BvR 1147/97

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01
    Zu Recht geht das Landgericht unter Hinweis insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1979, 2607; 1991, 3207; 1994, 1272; 1998, 295) davon aus, daß die Gefahr einer Selbsttötung der Schuldnerin die einstweilige und in absoluten Ausnahmefällen sogar die unbefristete Einstellung der Zwangsvollstreckung gebieten kann.
  • BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91

    Räumung, Vollstreckungsschutz bei behaupteter Selbstmordgefahr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01
    Zu Recht geht das Landgericht unter Hinweis insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1979, 2607; 1991, 3207; 1994, 1272; 1998, 295) davon aus, daß die Gefahr einer Selbsttötung der Schuldnerin die einstweilige und in absoluten Ausnahmefällen sogar die unbefristete Einstellung der Zwangsvollstreckung gebieten kann.
  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01
    Zu Recht geht das Landgericht unter Hinweis insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1979, 2607; 1991, 3207; 1994, 1272; 1998, 295) davon aus, daß die Gefahr einer Selbsttötung der Schuldnerin die einstweilige und in absoluten Ausnahmefällen sogar die unbefristete Einstellung der Zwangsvollstreckung gebieten kann.
  • OLG Jena, 22.05.2000 - 6 W 331/00

    Vollstreckungsschutz, Auflagen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01
    Falls das Landgericht erneut zu der Auffassung gelangt, daß eine Einstellung gemäß § 765 a ZPO angezeigt ist, dürfte auch zu erwägen sein, ob diese Entscheidung unter Auflagen erfolgt, z.B. mit der Maßgabe, daß die Eigentümerin die Fortdauer des Einstellungsgrundes innerhalb bestimmter Fristen nachzuweisen hat oder daß sie Ratenzahlungen zumindest in Höhe des Mietwertes des von ihr genutzten Hausgrundstücks leistet (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2000, 1251).
  • LG Braunschweig, 07.08.2000 - 8 T 660/00

    Pfändung künftiger RV-Rentenansprüche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01
    Es bedarf daher gewissenhafter Aufklärung, ob nach § 765 a ZPO jedwede Fortsetzung des Verfahrens, insbesondere bereits die Anberaumung eines Versteigerungstermins, oder erst die aufgrund eines Zuschlagsbeschlusses gemäß § 93 ZVG betriebene Zwangsräumung unterbleiben muß (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 2000, 508 f.).
  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 11/23

    Versehung der befristeten Einstellung der Zwangsvollstreckung mit Auflagen;

    In Betracht kommen insbesondere Auflagen an den Schuldner zur Zahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung geschuldeten Geldbeträge (vgl. OLG Jena, NZM 2000, 839 [juris Rn. 8]; OLG Oldenburg, MDR 2002, 664 [juris Rn. 6]; MünchKomm.ZPO/Heßler, 6. Aufl., § 765a Rn. 92; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 765a Rn. 22; Zöller/Seibel, ZPO, 35. Aufl., § 765a Rn. 18; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 765 Rn. 15 f.) und auch zur Mitwirkung gegenüber Sozialbehörden, die Leistungen an den oder zu Gunsten des Gläubigers erbringen können.
  • LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05

    Räumungsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss: Dauernder

    Vielmehr kann in einem solchen Fall nur eine letztlich auf Dauer wirkende Untersagung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommen, die § 765 a ZPO zwar auch zulässt, dies jedoch nur "in absoluten Ausnahmefällen" (BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW 1998, 295, OLG Oldenburg MDR 2002, 664), weil grundsätzlich "die Einstellung nach § 765 a ZPO den Titel nicht dauerhaft beseitigen darf" (Thüringer Oberlandesgericht NJW-RR 2000, 1251).
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